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Arbeitskleidung in der Pflege: Welche Vorschriften gelten wirklich?

02.09.2026

Wer zahlt den Kasack? Darf die Hose mit nach Hause? Sind Sneaker erlaubt? Diese Fragen kommen in jeder Pflegeeinrichtung hoch, und die Antworten fallen oft je nach Haus unterschiedlich aus. Seit Januar 2026 gibt es dafür eine neue Grundlage: Die Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe 250, kurz TRBA 250, wurde überarbeitet. Sie ordnet Arbeitskleidung in der Pflege neu und verschiebt einige Zuständigkeiten in Richtung Arbeitgeber. Dieser Beitrag zeigt, welche Regel woher kommt, wer wofür zahlt und was in einer Kleiderordnung stehen sollte.

Berufskleidung, Dienstkleidung und Schutzkleidung: Die Unterschiede

Die drei Begriffe werden im Alltag oft synonym benutzt. Rechtlich bedeuten sie etwas Verschiedenes, und daran hängt, wer die Kosten trägt und wer wäscht.

Arbeitskleidung

Arbeitskleidung ist nach der TRBA 250 Kleidung, die anstelle der Privatkleidung oder zusätzlich zu ihr bei der Arbeit getragen wird. Berufskleidung und Bereichskleidung gehören dazu, ebenso Dienstkleidung wie eine Uniform. Entscheidend ist: Arbeitskleidung hat keine besondere Schutzfunktion. Der klassische Kasack, die Schlupfhose, das Poloshirt mit Einrichtungslogo fallen in diese Gruppe.

Arbeitskleidung mit allgemeiner Schutzfunktion

Diese Kategorie ist neu und der wichtigste Punkt der überarbeiteten Regel. Gemeint ist Kleidung, die verhindern soll, dass Privatkleidung, Dienstkleidung oder normale Arbeitskleidung verunreinigt wird. Die TRBA 250 nennt als Beispiele den Laborkittel und den Baumwolloverall.

Wenn die Gefährdungsbeurteilung eine solche Kleidung festlegt, muss der Arbeitgeber sie stellen und reinigen. Sie muss mindestens waschbar und desinfizierbar sein, sofern es kein Einmalprodukt ist. Und sie muss in ausreichender Menge vorhanden sein, damit ein Wechsel bei einer möglichen Kontamination jederzeit möglich ist.

Schutzkleidung

Schutzkleidung soll verhindern, dass Arbeits- oder Privatkleidung durch biologische Arbeitsstoffe kontaminiert wird. Der Schutzkittel über dem Kasack ist das typische Beispiel. Sobald der Kleidung eine bestimmte Funktion zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zugewiesen wird, muss sie die Anforderungen an persönliche Schutzausrüstung erfüllen und gilt dann als deren Teil.

Bereichskleidung

Bereichskleidung ist Kleidung, die nur in einem bestimmten Bereich getragen und beim Verlassen gewechselt wird. Der Operationsbereich ist das bekannteste Beispiel. Die TRBA 250 zählt Bereichskleidung ausdrücklich zur Arbeitskleidung.

Kurz gemerkt: Kasack und Hose sind Arbeitskleidung. Der Kittel darüber ist Schutzkleidung. Zwischen beiden gibt es seit 2026 eine dritte Stufe, und die geht auf Kosten des Arbeitgebers.

Teamaufnahme 3 Pflegekräfte in dunkelgrünen CORE Kasacks.

Wann Schutzkleidung zusätzlich zur Berufskleidung nötig ist

Die Regel dafür ist einfacher, als viele denken. Schutzkleidung ist zu tragen, sobald bei einer Tätigkeit mit einer Verunreinigung der Arbeitskleidung gerechnet werden muss.

Die typischen Auslöser im Pflegealltag

Die TRBA 250 nennt als Beispiele die Pflege von Menschen mit Inkontinenz und die Versorgung von Wunden, die absondern. In der Praxis betrifft das einen großen Teil der körpernahen Pflege. Die Regel ordnet diese Tätigkeiten ausdrücklich der Schutzstufe 2 zu:

  • Wechseln von Windeln und von Kleidung, die mit Fäkalien verunreinigt ist
  • Waschen, Duschen und Baden von Menschen mit Inkontinenz
  • Zahn- und Mundpflege
  • Bewegen und Positionieren von Menschen mit Inkontinenz
  • Umgang mit benutzter Wäsche, die Körperflüssigkeiten oder Ausscheidungen enthält
  • Blutentnahmen, Injektionen, Katheterisieren, Absaugen von Sekreten

Was Sie als Pflegeleitung festlegen müssen

Die überarbeitete Regel weist eine Aufgabe klar der Leitung zu: Der Arbeitgeber muss festlegen, bei welcher Tätigkeit welche Schutzkleidung getragen wird, und die Beschäftigten dazu unterweisen. Es genügt also nicht, Schutzkittel bereitzustellen und auf gesunden Menschenverstand zu hoffen.

Für die Einschätzung, ob eine Kontamination zu erwarten ist, gibt die Regel zwei Kriterien vor: die Wahrscheinlichkeit, dass erregerhaltiges Material bei dieser Tätigkeit verschmiert oder verspritzt wird, und die Menge, um die es dabei typischerweise geht. Alles, was mit dem Auge als Verunreinigung sichtbar wäre, gilt in jedem Fall als relevant.

Wie weit die Schutzkleidung reichen muss

Schutzkleidung muss die Arbeitskleidung an allen Stellen bedecken, bei denen mit einer tätigkeitsbedingten Verunreinigung gerechnet werden muss. Die Regel nennt dazu aber eine ausdrücklich akzeptierte Ausnahme: Eine flüssigkeitsdichte Schürze über einem Kasack oder einem kurzärmeligen Kittel kann genügen. Die weit verbreitete Praxis mit Einwegschürze ist damit nicht automatisch unzulässig, sie muss aber zur Tätigkeit passen.

Ein Punkt, der leicht untergeht: Ist eine Durchnässung der Kleidung oder des Schuhwerks möglich, sind flüssigkeitsdichter Körperschutz und flüssigkeitsdichte Fußbekleidung zu tragen, und beides ist vom Arbeitgeber zu stellen.

Pausen- und Bereitschaftsräume dürfen nicht mit Schutzkleidung oder verunreinigter Arbeitskleidung betreten werden. Falls Beschäftigte den Pausenraum zum Umkleiden nutzen und das baulich nicht anders zu lösen ist, verlangt die Regel organisatorische Maßnahmen in der Gefährdungsbeurteilung, etwa eine Anweisung zum zeitlich versetzten Essen und Umkleiden.

Die Regelwerke im Überblick

Es gibt kein einzelnes Gesetz zur Arbeitskleidung in der Pflege. Die Vorgaben verteilen sich über mehrere Ebenen, die aufeinander aufbauen.

Regelwerk

Arbeitsschutzgesetz

Was es regelt

Grundpflichten des Arbeitgebers, Gefährdungsbeurteilung, Kostentragung

Verbindlichkeit

Gesetz

Biostoffverordnung

Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen, Umkleiden, Bereitstellung von Schutzausrüstung

Verordnung

TRBA 250

Konkretisiert die Biostoffverordnung für den Gesundheitsdienst und die Wohlfahrtspflege

Technische Regel mit Vermutungswirkung

Vorgaben der Berufsgenossenschaft

Fußschutz, Hautschutz, praktische Auslegung

Untergesetzliches Regelwerk

Empfehlung der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene

Kleidung und Schutzausrüstung aus hygienischer Sicht

Fachliche Empfehlung

Das ist in der TRBA 250 seit November 2025 neu

Die aktuelle Fassung wurde im November 2025 bekannt gemacht und ersetzt die Version von Mai 2018. Für die Pflege sind vor allem diese Änderungen relevant:

  • Die neue Kategorie Arbeitskleidung mit allgemeiner Schutzfunktion wurde eingeführt.
  • Persönliche Schutzausrüstung einschließlich Schutzkleidung ist nicht mehr nur in ausreichender Stückzahl, sondern auch in passender Form und Größe bereitzustellen.
  • Der korrekte Sitz der Schutzausrüstung muss unterwiesen und geübt werden, nicht nur erklärt.
  • Für Privatkleidung, die während der Arbeit verunreinigt wird, gilt: Sie wird wie Arbeitskleidung behandelt, und der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass sie nicht zum Waschen nach Hause mitgenommen wird.
  • Der Anwendungsbereich nennt jetzt ausdrücklich die ambulante Alten- und Krankenpflege, die ambulante Intensivpflege, Hospize sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, in denen bei der Körperpflege unterstützt wird.
  • Die Schutzstufe 4 wurde in eine eigene Regel ausgegliedert, die TRBA 252.

Technische Regeln haben eine sogenannte Vermutungswirkung. Wer sie einhält, darf davon ausgehen, die Anforderungen der Biostoffverordnung erfüllt zu haben. Wer davon abweicht, muss belegen, dass die eigene Lösung mindestens gleich gut schützt. Für die Praxis heißt das: Eine Abweichung ist möglich, aber sie muss dokumentiert und begründet sein.

Teamaufnahme Ambulante Pflege in KAERE Outfits

Wer stellt und bezahlt die Arbeitskleidung?

Das ist die Frage, die am häufigsten gestellt wird, und sie hat drei verschiedene Antworten, je nachdem, um welche Art von Kleidung es geht.

Schutzkleidung: Eindeutig Sache des Arbeitgebers

Nach dem Arbeitsschutzgesetz darf der Arbeitgeber die Kosten für Maßnahmen des Arbeitsschutzes nicht den Beschäftigten auferlegen. Diese Vorschrift setzt eine europäische Richtlinie um, nach der solche Kosten auf keinen Fall zulasten der Beschäftigten gehen dürfen. Auch eine Beteiligung an den Kosten ist damit ausgeschlossen. Nicht nur die Beschaffung fällt darunter, sondern auch Instandhaltung, Reparatur und Reinigung.

Im Gegenzug sind Beschäftigte verpflichtet, die gestellte Schutzausrüstung tatsächlich zu benutzen, solange die Gefährdung besteht.

Arbeitskleidung mit allgemeiner Schutzfunktion: Seit 2026 ebenfalls klar

Legt die Gefährdungsbeurteilung fest, dass in einem Bereich Arbeitskleidung mit allgemeiner Schutzfunktion getragen wird, muss der Arbeitgeber sie stellen und reinigen. Das ist die praktische Konsequenz der neuen Kategorie. Für Einrichtungen, in denen Beschäftigte bisher eigene Kasacks mitbrachten und zu Hause wuschen, bedeutet das einen echten Umstellungsbedarf.

Wichtig ist die Bedingung: Die Pflicht knüpft an die Gefährdungsbeurteilung an. Sie entsteht nicht automatisch für jedes Kleidungsstück in jeder Einrichtung, sondern dort, wo die Beurteilung eine solche Kleidung vorsieht. Umso mehr lohnt es sich, die Gefährdungsbeurteilung an dieser Stelle bewusst und dokumentiert zu treffen.

Einfache Berufs- und Dienstkleidung: Verhandlungssache

Außerhalb der genannten Fälle, also bei Kleidung ohne Schutzfunktion in stationären Einrichtungen, greift das Arbeitsschutzgesetz nicht. Hier entscheiden Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag. In der Praxis trägt der Arbeitgeber die Kosten meist dann, wenn das Interesse überwiegend bei der Einrichtung liegt, etwa bei einer Uniform mit Logo oder einem Farbkonzept zur Unterscheidung von Teams. Verlangt eine Einrichtung eine bestimmte Kleidung, ohne sie zu stellen, ist das rechtlich heikler, je auffälliger und weniger privat tragbar diese Kleidung ist.

Wie weit das reicht, zeigt ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts von 2017. Ein Krankenpfleger hatte auf Vergütung seiner Umkleidezeit geklagt. Das Gericht sah bereits rein weiße Dienstkleidung als besonders auffällig an, weil sie den Träger als Angehörigen eines Heil- oder Hilfsberufs erkennbar macht. Damit war das Umkleiden vergütungspflichtige Arbeitszeit. Ein Logo braucht es dafür nicht.

Steuerlich absetzbar: Nur typische Berufskleidung

Wer Kleidung selbst bezahlt, kann sie als Werbungskosten geltend machen, wenn sie objektiv nahezu ausschließlich beruflich nutzbar ist. Kasack und Laborkittel erfüllen das. Eine weiße Hose oder ein schlichtes T-Shirt in der vorgeschriebenen Farbe erfüllen es in der Regel nicht, weil eine private Nutzung theoretisch möglich wäre. Ob sie tatsächlich privat getragen wird, spielt dabei keine Rolle.

Aufnahme einer industriellen Wäscherei mit aufgehängten Kasacks zur Trocknung.

Wie oft wechseln, und wer wäscht?

Hier liegt der größte Unterschied zwischen dem, was viele erwarten, und dem, was tatsächlich in den Regelwerken steht.

Kein festes Wasch-Intervall

Die TRBA 250 sagt, dass Arbeitskleidung regelmäßig sowie bei Bedarf zu wechseln und zu reinigen ist. Eine Zahl nennt sie nicht. Wer im Internet liest, Arbeitskleidung in der Pflege müsse alle zwei Tage gewechselt werden, findet dafür in den einschlägigen Regelwerken keine Grundlage.

Das ist keine Lücke, sondern Absicht: Das Intervall ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung und dem Hygieneplan der Einrichtung. Ihre Aufgabe als Leitung ist es, dieses Intervall festzulegen und schriftlich zu dokumentieren. Ein arbeitstäglicher Wechsel ist in der körpernahen Pflege die verbreitete Praxis und lässt sich gut begründen.

Unabhängig vom festgelegten Intervall gilt: Wird Arbeitskleidung verunreinigt, ist sie zu wechseln. Und dann greift eine Aufbereitungspflicht des Arbeitgebers, auch wenn für die Tätigkeit ursprünglich keine Schutzkleidung vorgesehen war.

Darf Arbeitskleidung zu Hause gewaschen werden?

Bei verunreinigter Kleidung lautet die Antwort klar nein. Schutzkleidung und verunreinigte Arbeitskleidung dürfen nicht nach Hause mitgenommen werden. Das gilt seit der Überarbeitung ausdrücklich auch für Privatkleidung, die während der Arbeit verunreinigt wurde.

Der Grund ist die Verschleppung von Erregern. Eine Haushaltswaschmaschine erreicht die Bedingungen eines validierten Verfahrens nicht zuverlässig, und der Transport in der eigenen Tasche bringt kontaminiertes Material in den privaten Bereich.

Bei nicht verunreinigter Arbeitskleidung ohne Schutzfunktion ist eine Reinigung zu Hause nicht generell verboten. Sie ist aber schwer zu kontrollieren, und genau deshalb geht die Entwicklung in Richtung gestellter und professionell aufbereiteter Kleidung. Wer diesen Weg geht, braucht Material, das für Industriewäsche freigegeben ist. Bei Kasacks und Kitteln ist die Eignung für gewerbliche Aufbereitung deshalb ein Auswahlkriterium und keine Nebensache.

Was Sie organisatorisch brauchen

  • Getrennte Umkleidemöglichkeiten, die nicht am Arbeitsplatz liegen. Das schreibt die Biostoffverordnung vor.
  • Umkleideräume, die von Pausenräumen getrennt sind. Weicht eine Einrichtung davon ab, muss sie das in der Gefährdungsbeurteilung begründen.
  • Sammelsysteme für getragene Kleidung, die getrennt von anderer Kleidung aufbewahrt wird.
  • Einen Vertrag mit einer Wäscherei oder ein eigenes validiertes Verfahren.

Welche Schuhe sind in der Pflege erlaubt?

Für Schuhe gibt es keine Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention. Die Anforderungen kommen von der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege und aus der Hygiene.

Die Kriterien der Berufsgenossenschaft

  • Vorne und hinten geschlossen
  • Feste Fersenkappe für Halt und Standsicherheit
  • Rutschhemmende Sohle
  • Leichte Dämpfung im Fersenbereich und eine weiche Innensohle
  • Flacher Absatz
  • Wasserabweisendes, strapazierfähiges und pflegeleichtes Material
  • Verstellbare Weite über Schnürung oder Klettverschluss

Bemerkenswert ist die Begründung für die feste Fersenkappe: Rückengerechtes Arbeiten geschieht aus den Beinen heraus, in Grätsch- oder Schrittstellung. Dabei entstehen seitliche Kräfte, die der Schuh übertragen muss. Die Kappe gibt diesen seitlichen Halt und verhindert das Umknicken. Ein Fersenriemen leistet das nur eingeschränkt und wird von der Berufsgenossenschaft deshalb kritisch gesehen.

Was die Hygiene zusätzlich verlangt

Die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene fordert in ihrem Positionspapier zu Kleidung im Gesundheitswesen, dass Dienstschuhe bequem, rutschhemmend und desinfizierbar sind und eine geschlossene Ferse haben. Zur Aufbereitung nennt sie zwei Punkte: bei sichtbarer Verunreinigung wischdesinfizieren, und mindestens einmal wöchentlich reinigen. Daraus folgt eine Anforderung, die beim Kauf leicht untergeht: Das Material muss beständig gegen Desinfektionsmittel sein.

Berufsschuhe oder Sicherheitsschuhe?

Die beiden Begriffe stehen für unterschiedliche Normen. Berufsschuhe nach EN ISO 20347 haben keine Zehenschutzkappe, weisen aber Eigenschaften wie Rutschhemmung nach. Für die allgemeine Pflege sind sie der Regelfall, und ein Modell mit Nachweis der Rutschhemmung ist die passende Wahl. Berufsschuhe für Medizin und Pflege decken diesen Bedarf ab.

Sicherheitsschuhe mit Zehenschutzkappe nach EN ISO 20345 werden dort gebraucht, wo schwere Gegenstände bewegt werden, etwa in der Haustechnik, in der Küche oder in der Logistik einer Einrichtung. In der Pflege am Bett sind sie meist nicht erforderlich. Was im Einzelfall gilt, ergibt die Gefährdungsbeurteilung.

Sind Sneaker und Crocs erlaubt?

Ein waschbarer Turnschuh, der die genannten Kriterien erfüllt, ist geeignet, und helle Farben haben den Vorteil, dass Verschmutzungen auffallen. Ein Sneaker aus offenporigem Textil, der sich nicht desinfizieren lässt, ist es nicht.

Bei Clogs kommt es auf das Modell an. Ein hinten offener Clog ohne Fersenhalt scheitert an der Anforderung der Standsicherheit. Modelle mit geschlossenem Vorderfuß und fester Fersenpartie können passen. Die Marke entscheidet nicht, sondern die Eigenschaften.

Die Berufsgenossenschaft empfiehlt, Schuhe am Nachmittag anzuprobieren. Füße sind dann etwas stärker beansprucht als morgens, und man kauft nicht versehentlich ein zu kleines Paar. Ebenso empfohlen wird, mehrere Paare im Wechsel zu tragen, damit Material und Dämpfung sich erholen können.

Schmuck, Fingernägel und Ärmellänge

Dieser Bereich ist überraschend klar geregelt, und er sorgt trotzdem für die meisten Diskussionen im Team.

Warum Ringe und Uhren tabu sind

Bei allen Tätigkeiten, die eine hygienische Händedesinfektion erfordern, dürfen an Händen und Unterarmen nicht getragen werden:

  • Schmuckstücke aller Art
  • Ringe, ausdrücklich einschließlich Eheringe
  • Armbanduhren
  • Piercings
  • Künstliche Fingernägel
  • Sogenannte Freundschaftsbänder

Der Grund: Unter Ringen und Bändern bleibt Haut, die das Desinfektionsmittel nicht erreicht. Damit ist die Desinfektion unvollständig, unabhängig davon, wie gründlich gearbeitet wurde. Der Ehering ist deshalb ausdrücklich mit aufgeführt, weil er in der Praxis das häufigste Gegenargument ist.

Fingernägel

Nägel sind kurz und rund geschnitten zu tragen und sollen die Fingerkuppe nicht überragen.

Nagellack

Hier ist die Regel weniger streng, als viele annehmen. Lackierte Nägel können den Erfolg der Händedesinfektion gefährden, und deshalb ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu entscheiden, ob auf Nagellack verzichtet werden muss. Ein pauschales Verbot gibt die Regel nicht vor, sie verlangt eine Entscheidung.

Neu in der aktuellen Fassung: Wird medizinischer Nagellack benötigt, sollen Betriebsarzt oder Dermatologe und Krankenhaushygieniker die damit verbundenen Risiken gemeinsam abwägen.

Ärmellänge

Die Regel verbietet Schmuck an Händen und Unterarmen. Damit müssen die Unterarme für die Desinfektion frei sein, was in der körpernahen Pflege für kurze Ärmel spricht. Ein generelles Verbot langer Ärmel steht so nicht in der TRBA 250. Interessant ist dabei ein Detail aus der Neufassung an anderer Stelle: Bei der manuellen Aufbereitung von Medizinprodukten müssen Schutzkittel jetzt langärmelig sein. Kurz oder lang ist also keine Grundsatzfrage, sondern hängt an der Tätigkeit.

Teamaufnahme in stationärer Pflege.

Pflegeheim, Tagespflege und ambulante Pflege im Vergleich

Die TRBA 250 gilt für alle drei Bereiche, setzt sie aber unterschiedlich um.

Stationäre Pflege

Hier greift das volle Instrumentarium. Tätigkeiten werden Schutzstufen zugeordnet, Umkleiden und Pausenräume sind getrennt, ein Hygieneplan liegt vor. Die körpernahe Pflege fällt in der Regel unter die Schutzstufe 2, und damit gelten die Anforderungen an Schutzkleidung.

Tagespflege und Wohlfahrtspflege

Die Neufassung hat den Begriff Wohlfahrtspflege eigens definiert und mit Beispielen versehen. Sie ist nicht grundsätzlich auf medizinische Behandlung ausgerichtet, aber einzelne Tätigkeiten fallen sehr wohl unter die Regel: das Wechseln von Inkontinenzmaterial oder Windeln, das Waschen oder Duschen von Menschen mit Inkontinenz, der Umgang mit benutzter Wäsche, an der Körperflüssigkeiten haften.

Für Einrichtungen, die sich bisher nicht angesprochen fühlten, ist das ein Punkt zum Nachprüfen.

Ambulante Pflege

In der ambulanten Pflege müssen nach der Biostoffverordnung keine Schutzstufen festgelegt werden. Das bedeutet nicht, dass keine Anforderungen gelten. Angemessene Schutzmaßnahmen sind trotzdem festzulegen, und die TRBA 250 behandelt die häusliche Versorgung in einem eigenen Abschnitt, der in der Neufassung ausgebaut wurde.

Praktisch stellen sich hier andere Fragen als im Heim. Der häusliche Bereich des Patienten zählt ausdrücklich zum Arbeitsbereich. Es gibt aber keinen Umkleideraum und keinen Wäschesack auf dem Flur. Wer in der ambulanten Pflege arbeitet, braucht deshalb organisatorische Lösungen im Fahrzeug: Schutzkleidung zum Mitnehmen, ein geschlossener Behälter für verunreinigte Kleidung, eine Möglichkeit zur Händedesinfektion. Für Pausen bei mobilen Einsätzen verlangt die Regel, dass Arbeitskleidung mit ausreichendem Abstand zu den Beschäftigten gelagert wird.

Bewegungsfreiheit ist in diesem Setting ein Thema für sich. Wege, Treppen und Transfers in fremden Wohnungen ohne Hilfsmittel belasten anders als eine Station mit Pflegebett. Unser Sortiment für Pflegeberufe berücksichtigt genau diese Unterschiede zwischen den Einsatzbereichen.

Kleiderordnung schriftlich regeln: Leitfaden für Pflegeleitungen

Viele Einrichtungen haben mündliche Gewohnheiten statt schriftlicher Regeln. Das funktioniert, bis jemand nachfragt oder etwas passiert.

Was in eine Dienstanweisung gehört

Eine Dienstanweisung zur Kleidung sollte diese Punkte beantworten:

  1. Geltungsbereich: Für welche Bereiche und welche Berufsgruppen gilt die Anweisung?
  2. Was gestellt wird: Welche Kleidungsstücke stellt die Einrichtung, in welcher Stückzahl, in welchen Größen?
  3. Zuordnung der Kategorien: Welche Stücke sind Arbeitskleidung, welche haben allgemeine Schutzfunktion, welche sind Schutzkleidung? Diese Zuordnung ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.
  4. Tragepflichten je Tätigkeit: Bei welcher Tätigkeit ist welche Schutzkleidung anzulegen?
  5. Wechselintervall: Wie oft wird gewechselt, und was gilt bei Verunreinigung?
  6. Reinigungsweg: Wer wäscht was, und über welchen Sammelweg gelangt die Kleidung dorthin?
  7. Regeln zu Schmuck, Nägeln und Ärmeln: Mit Begründung, weil das die Akzeptanz erhöht.
  8. Anforderungen an Schuhe: Mit den Kriterien, nicht mit Modellnamen.
  9. Zuständigkeiten: Wer beschafft, wer kontrolliert, an wen wenden sich Beschäftigte bei Problemen?

Beschaffungskriterien festlegen

Statt einzelne Artikel zu benennen, lohnt es sich, Kriterien in die Beschaffungsrichtlinie zu schreiben. Bewährt haben sich:

  • Eignung für gewerbliche Aufbereitung und Desinfektion
  • Formstabilität über viele Waschzyklen
  • Bewegungsfreiheit im Schultergürtel, weil Transfer und Lagerung genau dort belasten
  • Elastische Materialanteile und dehnbare Bündchen bei Hosen für Pflegeberufe
  • Größenbandbreite, die alle Körperformen im Team abdeckt
  • Helle Farben in Bereichen, in denen Verschmutzungen erkennbar sein sollen

Der Punkt Größenbandbreite ist seit der Neufassung mehr als eine Komfortfrage. Schutzausrüstung ist in passender Form und Größe bereitzustellen. Wo Größen fehlen, entstehen Eigenlösungen, und die halten weder Hygiene- noch Arbeitsschutzanforderungen ein.

Team einbinden

Die TRBA 250 verlangt, dass Beschäftigte bei der Auswahl der Schutzausrüstung in geeigneter Weise beteiligt werden. Das ist nicht nur eine Formalie. Kleidung, die nicht angenommen wird, wird umgangen. Probeaktionen vor der verbindlichen Einführung und eine Feedbackrunde nach einigen Wochen kosten wenig und verhindern teure Fehlentscheidungen.

Ebenfalls neu und leicht zu übersehen: Der korrekte Sitz der Schutzausrüstung muss unterwiesen und geübt werden. Eine Unterschrift auf einem Unterweisungsbogen genügt dafür nicht.

Checkliste zum Abhaken

  • Gefährdungsbeurteilung auf die Fassung der TRBA 250 von November 2025 aktualisiert
  • Kleidungskategorien je Bereich und Tätigkeit zugeordnet
  • Bedarf an Arbeitskleidung mit allgemeiner Schutzfunktion geprüft
  • Wechselintervalle festgelegt und im Hygieneplan dokumentiert
  • Reinigungsweg geklärt, Vertrag mit Wäscherei geprüft
  • Ausreichende Stückzahl für kurzfristigen Wechsel vorhanden
  • Größenbandbreite geprüft, Lücken geschlossen
  • Getrennte Umkleiden vorhanden, Trennung von Pausenräumen geregelt
  • Sammelbehälter für verunreinigte Kleidung an allen nötigen Stellen
  • Regeln zu Schmuck und Nägeln schriftlich, Nagellack entschieden
  • Schuhkriterien in der Beschaffungsrichtlinie verankert
  • Lösung für ambulante Touren im Fahrzeug organisiert
  • Unterweisung durchgeführt, Sitz der Schutzausrüstung geübt
  • Dienstanweisung schriftlich, Team informiert

Häufige Fragen zu Arbeitskleidung in der Pflege

Die folgenden Fragen erreichen uns besonders häufig. Die Antworten fassen zusammen, was in den vorigen Abschnitten ausführlicher erläutert wird.

Wer muss die Arbeitskleidung in der Pflege bezahlen?

Schutzkleidung zahlt immer der Arbeitgeber, eine Kostenbeteiligung der Beschäftigten ist unzulässig. Für Arbeitskleidung mit allgemeiner Schutzfunktion gilt dasselbe, sobald die Gefährdungsbeurteilung sie festlegt. Bei einfacher Berufs- oder Dienstkleidung ohne Schutzfunktion entscheiden Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag.

Darf ich Arbeitskleidung aus der Pflege zu Hause waschen?

Schutzkleidung und verunreinigte Arbeitskleidung dürfen nicht zum Reinigen nach Hause mitgenommen werden. Das gilt auch für Privatkleidung, die während der Arbeit verunreinigt wurde. Bei nicht verunreinigter Arbeitskleidung ohne Schutzfunktion ist die Reinigung zu Hause nicht generell verboten, aber schwer zu kontrollieren.

Wie oft muss Arbeitskleidung in der Pflege gewechselt werden?

Ein festes Intervall gibt es in den Regelwerken nicht. Vorgeschrieben ist ein regelmäßiger Wechsel sowie ein Wechsel bei Bedarf. Das konkrete Intervall legt die Einrichtung über Gefährdungsbeurteilung und Hygieneplan fest. Bei Verunreinigung ist sofort zu wechseln.

Welche Schuhe sind in der Pflege erlaubt?

Vorne und hinten geschlossene Schuhe mit fester Fersenkappe, rutschhemmender Sohle, flachem Absatz und desinfizierbarem Material. Berufsschuhe nach EN ISO 20347 sind für die allgemeine Pflege der Regelfall.

Darf man in der Pflege Ringe oder eine Uhr tragen?

Nein, bei allen Tätigkeiten, die eine hygienische Händedesinfektion erfordern. Das Verbot umfasst ausdrücklich auch Eheringe sowie Armbanduhren, Piercings, künstliche Nägel und Freundschaftsbänder an Händen und Unterarmen.

Was ist der Unterschied zwischen Berufskleidung und Schutzkleidung?

Berufskleidung ist Arbeitskleidung ohne besondere Schutzfunktion, etwa der Kasack. Schutzkleidung soll verhindern, dass Arbeits- oder Privatkleidung durch biologische Arbeitsstoffe verunreinigt wird, etwa der Schutzkittel darüber. Seit 2026 gibt es zwischen beiden die Kategorie Arbeitskleidung mit allgemeiner Schutzfunktion.

Gilt in der ambulanten Pflege dasselbe wie im Pflegeheim?

Die Regel gilt für beide, wird aber unterschiedlich angewendet. In der ambulanten Pflege müssen keine Schutzstufen festgelegt werden, angemessene Schutzmaßnahmen aber trotzdem. Der häusliche Bereich zählt zum Arbeitsbereich, sodass organisatorische Lösungen im Fahrzeug nötig sind.

Ist Arbeitskleidung in der Pflege steuerlich absetzbar?

Selbst getragene Kosten für typische Berufskleidung sind als Werbungskosten absetzbar, wenn die Kleidung objektiv nahezu ausschließlich beruflich nutzbar ist. Ein Kasack erfüllt das, eine weiße Hose in der Regel nicht.

Hinweis: Stand: [09/2026]. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die geltenden Regelwerke und stellt keine Rechtsberatung dar. Für die verbindliche Auslegung im Einzelfall wenden Sie sich an Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit, Ihren Betriebsarzt oder die zuständige Berufsgenossenschaft.